Kölsch heißt übersetzt eigentlich „kölnisch“.

Kölsch heißt aber auch jenes obergärige Bier, das man in und um Köln herum trinkt.

Doch Kölsch meint noch viel mehr, nämlich ein Lebensgefühl, eine Philosophie des Wohlbefindens. Vielleicht kann man es am besten so ausdrücken: Kölsch wird getrunken, weil es einem gut geht und damit es einem gut geht.

Kölsch verbreitet gute Laune, Fröhlichkeit und „Spaß an der Freud“ – wie die Rheinländer sagen.

Kölsch heißt übersetzt eigentlich „kölnisch“.

Kölsch heißt aber auch jenes obergärige Bier, das man in und um Köln herum trinkt.

Doch Kölsch meint noch viel mehr, nämlich ein Lebensgefühl, eine Philosophie des Wohlbefindens. Vielleicht kann man es am besten so ausdrücken: Kölsch wird getrunken, weil es einem gut geht und damit es einem gut geht.

Kölsch verbreitet gute Laune, Fröhlichkeit und „Spaß an der Freud“ – wie die Rheinländer sagen.

Es ist also alles andere, als ein Getränk, um sich „zuzudröhnen“. Und das es gesund ist und besonders frisch schmeckt, hat sich auch in anderen als den rheinischen Gebieten herumgesprochen. Auch dass man es direkt vom Fass an der Theke zapfen kann, ohne „lange Leitung“ gewissermaßen.

Platz an der Theke

Nicht zuletzt wegen der kurzen Wege zum Zapfhahn liebt der rheinische Kölsch-Liebhaber den Platz an der Theke so innig, natürlich auch, weil er dort unter seinsgleichen stehen, „verzellen“ (erzählen), zuhören, lachen und lästern und ohne lange Anläufe und Umwege mit jedermann ins Gespräch kommen kann. Denn eines muss man wissen: Der Rheinländer ist nicht gern allein, schon gar nicht beim Trinken.

Kölsch ist als Marke geschützt wie Champagner, Cognac oder Parmesan.

Dies wurde durch den Zusammenschluss von 24 Kölsch-Brauereien, die zwar regelmäßig zerstritten waren, sich aufgrund des stärker werdenden Wettbewerbs am Ende aber schließlich in ihrem Sinne zusammenrauften: Unter dem Motto „Kölsch es Kölsch und muss Kölsch blieve!“ wurde nach sehr, sehr langer Klüngelei bis hin zu „Geheimkontakten“ zur Kommission in Brüssel 1986 die wirtschaftlich weitsichtige „Kölsch Konvention“ abgeschlossen: In 16 Paragrafen wurde festgeschrieben, wer wo und wie Kölsch brauen darf – und sicherten sich so dieses Recht als eingetragenes Warenzeichen in ganz Deutschland; seit 1997 genießt Kölsch auch EU-weiten Markenschutz.